Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht

Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht

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Worum geht es in diesem Beitrag?

Nachhaltigkeit und nachhaltiges Handeln auf Seiten der Unternehmen werden zunehmend wichtiger und dringlicher. Daher wird auf EU-Ebene eine Pflicht zur jährlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) für Unternehmen eingeführt.

Diese soll wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte, Handlungen und Verhaltensweisen von Unternehmen hinsichtlich der drei Aspekte Umweltschutz, soziale- sowie wirtschaftliche Entwicklungen in den Geschäftsberichten offenlegen und vergleichbar machen.

Doch was ist Nachhaltigkeit? Was ist der Nachhaltigkeitsbericht und welche Auswirkung hat dieser für Unternehmen? Wie können Sie sich am besten in 2024 auf die Berichterstattung vorbereiten?

Die größte Bedrohung für unseren Planeten ist der Glaube, dass jemand anderes ihn retten wird.
Robert Swan
Drei Dimensionen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Was ist Nachhaltigkeit überhaupt?

Im Brundtland-Bericht der Vereinten Nationen wird Nachhaltigkeit als eine Entwicklung beschrieben, die die Bedürfnisse der Gegenwart erfüllt, ohne dabei die Fähigkeit künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen zu können. Nachhaltigkeit ist folglich die Fähigkeit zu existieren und sich zu entwickeln ohne die natürlichen Ressourcen für die Zukunft zu erschöpfen.

Das Konzept der Nachhaltigkeit setzt sich aus drei Dimensionen zusammen, die insbesondere für Unternehmen von Bedeutung sind: Ökologie (z. B. Emission und Abfallmanagement), Soziales (z. B. Chancengleichheit und Gerechtigkeit) und Ökonomie (z. B. Qualitätsmanagement und Effizienz).

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen Unternehmen nicht nur darüber berichten, wie Nachhaltigkeitsaspekte das Unternehmen beeinflussen, sondern auch wie das Unternehmen auf Mensch und Umwelt wirkt.

Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD

Die seit 2014 gültige und für Großunternehmen verpflichtende, Richtlinie NFRD (Non-Financial Reporting Directive) wird zukünftig durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt. Die CSRD dient zur jährlichen Offenlegung der wichtigen nicht finanziellen Indikatoren zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen in Unternehmen.

Dabei werden Informationen abgefragt, die sich auf verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit beziehen. Dazu gehören die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens, die Nachhaltigkeitsziele, Risiken, mögliche negative Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen, Umweltfaktoren wie Ressourcenverbrauch, soziale Komponenten und spezifische Governance-Faktoren.

Doch was bedeutet diese Umstellung auf die CSRD nun konkret?

Die CSRD-Richtlinie ist unter verbindlichen europäischen Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) zu führen und setzt sich aus sektorunabhängigen, sektorspezifischen und organisationsspezifischen Standards zusammen. Durch die Verankerung einer doppelten Materialität (oder doppelten Wesentlichkeit) wird das insbesondere in Deutschland zugrunde gelegte Wesentlichkeitsprinzip verändert.

Die geforderten Angaben müssen im Lagebericht des Geschäftsberichts enthalten sein, der spätestens vier Monate nach Geschäftsjahrsende erscheinen soll.

 

wichtigsten Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Icon Nachhaltigkeitsberichterstattung

Für wen gilt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und ab wann?

Durch die CSRD wurde der Anwendungsbereich innerhalb der EU enorm ausgeweitet. Unter die neue Regelung der EU-Kommission fallen etwa 50.000 Unternehmen, denn es betrifft nicht mehr nur kapitalmarktorientierte, sondern auch „große“ Unternehmen. Sofern ein Unternehmen mindestens zwei der drei Kriterien erfüllt, fällt es unter die Definition „großes“ Unternehmen und muss gemäß CSRD berichten:

  • > 250 Mitarbeitende,
  • > 25 Mio. Euro Bilanzsumme
  • > 50 Mio. Euro Nettoumsatzerlöse
    (aktualisiert am 17.10.2023)

Ausgenommen von der Erstellung eines Nachhaltigkeitsbericht sind Kleinstunternehmen, die als Unternehmen definiert werden. Sie müssen keinen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, sofern sie mindestens zwei der drei nachfolgenden Merkmale erfüllen:

  • < 10 Mitarbeitende während des Geschäftsjahres
  • < 450.000 Euro Bilanzsumme
  • < 900.000 Euro Nettoumsatzerlöse
    (aktualisiert am 17.10.2023)

Ab wann muss Ihr Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Der Berichtszeitpunkt ist dabei in einem Stufenmodell festgelegt:

  • ab 2024 für große Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen
  • ab 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen
  • ab 2026 für börsennotierte KMUs

Ziele und Herausforderungen der EU-einheitlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • Icon Richtlinien der Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Mit der europäisch einheitlichen Richtlinie CSRD sollen…

    • …vergleichbare sowie verlässliche Informationen für die Stakeholder bereitgestellt werden.
    • …umfangreiche, zuverlässige sowie vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen der Unternehmen sichergestellt werden, um Investitionen in nachhaltigere Technologien und Unternehmen umzulenken.
    • …die nichtfinanzielle Berichterstattung über ESG-Themen (Environmental, Social und Governance) und die finanzielle Berichterstattung gegenübergestellt werden.
    • …sich Unternehmen mit den ESG-Kriterien im Rahmen einer umfangreichen Unternehmensanalyse auseinandersetzen.
    • …Strategien abgeleitet werden, die auf den ermittelten Chancen und Risiken beruhen und deren Erfolg anhand von KPIs gemessen werden kann.
  • Icon Herausforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Demgegenüber stehen Herausforderungen…

    • …für die Umwelt: Ressourcenknappheit, Bevölkerungswachstum, Klimaerwärmung, Biodiversität, etc.
    • …für Unternehmen: initiale Berichterstellung, Maßnahmenableitung, langfristige Umsetzungsbegleitung, etc.
    • …hinsichtlich des EU-Aktionsplans und Green Deals: Lenkung von Kapital in nachhaltige und integrative Investitionen.
    • …hinsichtlich der Festlegung konkreter Ziele, der Erhebung quantifizierbarer Kennzahlen und der Fortschrittsbericht.
    • …, da mit dem CSRD-Reporting auch die Veröffentlichungspflicht der EU-Taxonomie-Verordnung einhergeht. In diesem Klassifizierungssystem wird ersichtlich, ob eine Wirtschaftstätigkeit eines Unternehmens als ökologisch nachhaltig eingestuft werden kann.

Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts

Im EU-Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts liefert die CSRD die Vorgaben, während die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Inhalte definieren.

Die wesentlichen beziehungsweise übergeordneten Berichtsinhalte sind in den ESG-Faktoren (Environmental, Social und Governance) geclustert und können exemplarisch in der folgenden Darstellung eingesehen werden.

Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) - ESG-Faktoren.
Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht.
Marie von Ebner-Eschenbach

Warum ist der Nachhaltigkeitsbericht so wichtig?

Beitrag zur Verbesserung leisten

Durch einen Nachhaltigkeitsbericht können Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Prozesse sowie des gesamten Systems leisten. Beispielsweise können durch die Analyse von Materialeinsatz oder Energieverbrauch Kosten eingespart werden.

Messbare Fortschritte und Vergleichbarkeit

Mit den regelmäßig stattfindenden Analysen können die ökologischen Fortschritte eines Unternehmens gemessen werden. Die Offenlegungspflicht dieser Kennzahlen führt auch dazu, dass zwischen den Unternehmen eine Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsleistung für die Stakeholder hergestellt wird.

Stärkung der Innovationsfähigkeit

Durch einen Nachhaltigkeitsbericht kann die Innovationsfähigkeit eines Unternehmens gestärkt werden, in dem die Auseinandersetzung sowie Optimierung von Prozessen, Raum für Neuerungen und Innovationen schafft.

Nachhaltigkeit als integraler Bestandteil

Unternehmen können durch die Identifizierung und Analyse der Risiken Chancen ergreifen, etwa neue Aktivitäten zu initiieren oder in neue Märkte einzutreten und dadurch Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil der Organisation implementieren.

Kontrollinstrument

Insgesamt ist der Nachhaltigkeitsbericht ein gutes Kontrollinstrument, die eigenen Ziele, Leistungen sowie Prozesse kontinuierlich zu prüfen, zu bewerten, neu zu justieren oder die Veränderungen sichtbar zu machen.

Steigerung der Außenwahrnehmung und Kundenbindung

Das soziale beziehungsweise das nachhaltige Bewusstsein in der Gesellschaft wächst. Deshalb kann auf externer Ebene durch einen Nachhaltigkeitsbericht und den Bericht über beispielsweise Umweltaspekte oder Arbeitsbedingungen eine positive Außenwahrnehmung geschaffen werden, welche die emotionale Bindung zum Kunden stärkt.

Transparenz

Durch die Offenlegung der Unternehmensaktivitäten wird Transparenz gegenüber den Stakeholdern signalisiert und das Vertrauen in die Produkte und Dienstleistungen gestärkt.

Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.
Molière

Aussichten & Empfehlungen

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    Aussichten

    Ein zusätzliches ESRS-Set, das bis Mitte 2024 entwickelt wird, soll spezifische Informationen und spezielle Standards für kleine und mittelständische Unternehmen mit Berichtspflicht sowie Standards für Unternehmen aus Drittländern enthalten.

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    Empfehlungen

    Es ist empfehlenswert, bereits jetzt mit dem Aufbau von Management-Systemen und Prozessen zu starten, um zuverlässige Kennzahlen gemäß den ESRS zu generieren und gut vorbereitet den Prozess zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts anzugehen. Bei der Vorbereitung auf die Berichterstattung ist es sinnvoll, sich die Ziele der EU vor Augen zu führen und in Betracht zu ziehen: Es strebt eine Umgestaltung der Wirtschaftstätigkeiten an, die bis in den Kern der Geschäftsmodelle vordringt. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte verdeutlichen, dass Unternehmen den Weg eingeschlagen haben und aktiv am Transformationsprozess teilnehmen, der langfristige Veränderungen bewirkt.

Nachhaltigkeitsberichterstattung - Unser Fazit

Nachhaltigkeit ist für Unternehmen nicht mehr nur elementarer Bestandteil einer erfolgreichen Unternehmensführung, sondern auch immer dringlicher geworden. Deshalb wurde von der EU-Kommission die CSRD-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt.

Erste Nachhaltigkeitsberichte nach CSRD sind ab 2025 für das Geschäftsjahr 2024 offenzulegen. Mit dieser Offenlegungsverordnung wird sich ein wesentlicher Beitrag von Unternehmen zum Thema Nachhaltigkeit erhofft.

Eine zielführende Green Transformation setzt vor allem darauf, den Handlungsbedarf frühzeitig zu identifizieren. Zudem muss Nachhaltigkeit auf der Führungsebene verankert werden, denn nur dann wird eine Organisation in eine nachhaltige Richtung steuern.

Darüber hinaus muss Sustainability, beispielsweise im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichtes systematisch gemessen und erfasst werden, damit sie konkret umgesetzt und kontinuierlich verbessert werden kann. Auch eine Integration der Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie sowie die Innovationsprozesse ist unerlässlich.

Nachhaltigkeitsberichterstattung Key Takeaways.
Icon Nachhaltigkeitsberichterstattung Key Takeaways.

Key Takeaways

  • CSRD ersetzt die bisher gültige NFRD-Richtlinie
  • CSRD ist unter verbindlichen europäischen Berichtsstandards (ESRS) zu führen und setzt sich aus sektorunabhängigen, sektorspezifischen und organisationsspezifischen Standards zusammen
  • Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse zur Identifikation relevanter Faktoren
  • Der Nachhaltigkeitsbericht ist dem Lagebericht beizulegen
  • Verpflichtet sind Unternehmen, die zwei der drei Größenmerkmale erfüllen:
    > 250 Mitarbeitende
    > 25 Mio. Euro Bilanzsumme
    > 50 Mio. Euro Nettoumsatzerlöse
  • Wesentliche Inhalte sind ökologische, soziale und ökonomische Aktivitäten eines Unternehmens
  • Erstmaliger Bericht 2025 für das Geschäftsjahr 2024
  • Ziel: Vergleichbarkeit von Unternehmen, Auseinandersetzung mit den ESG-Faktoren u.v.m.
LEITWERK Consulting hilft Ihnen bei ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung  (CSRD)
Icon LWC stellt sich der Herausforderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

LEITWERK stellt sich der grünen Herausforderung

Die Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Biodiversität u.v.m. sind gewaltig. Wir als LEITWERK Consulting bleiben nicht tatenlos und leisten unseren positiven, wenn auch vergleichsweise kleinen Beitrag.

Basierend auf unseren Erfahrungen im Projekt-, Prozessmanagement sowie der Transformation von Unternehmen bauen wir Expertise im Bereich Nachhaltigkeit auf, um zukünftig mit unseren Kund:innen nachhaltiges Denken und Handeln in ihren Unternehmen zu implementieren. Konkret erweitern wir unser Beratungsportfolio um Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Klimabilanzierung / Corporate Carbon Footprint.

Beide Themen befinden sich im Aufbau. Deshalb schließen wir Kooperationen, verstärken gezielt das Team und führen Pilotprojekte durch.

Wir sehen unseren positiven Beitrag durch die kontinuierliche Begleitung unserer Kund:innen. Denn unsere langjährige Erfahrung in der Umsetzung von komplexen Programmen und Projekten hilft uns, auch unbequeme Veränderungen nachhaltig voranzutreiben. Auf diesem Weg fangen wir bei uns selbst an und stellen LEITWERK Consulting nachhaltiger auf. Im ersten Schritt bedeutet das für uns:

  • Nachhaltigkeit noch tiefer in unserer DNA zu verankern
  • Alle LEITWERKER:innen in dieser Veränderung ohne Zwang und Fingerpointing mitzunehmen
  • Unseren Footprint zu bestimmen und langsam aber sicher klimafreundlicher zu werden

Quellenangaben:

  • World Commission on Environment and Development (1987): Report of the World Commission on Environment and Development „Our Common Future“. Oxford. S. 54.
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